BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Zuschüsse für Gebäudeenergieberatungen an. Diese Zuschüsse können von privaten Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen in Anspruch genommen werden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80% der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser. Die förderfähigen Beratungskosten umfassen die Kosten für die Erstellung des Beratungsberichts sowie die Kosten für die Umsetzung von Maßnahmen, die im Beratungsbericht empfohlen werden.

Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Gebäudeenergieberatung von einem vom BAFA zugelassenen Energieberater durchgeführt werden. Der Beratungsbericht muss innerhalb von sechs Monaten nach der Antragstellung beim BAFA eingereicht werden.

Weitere Informationen zu den BAFA-Zuschüssen für Gebäudeenergieberatungen finden Sie auf der Website des BAFA.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt attraktive Zuschüsse für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien.
Über das Marktanreizprogramm werden solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen sowie effiziente Wärmepumpe
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